Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Zugspitzpfoten - Hundetraining Katharina Voss

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Leistungen, die von Zugspitzpfoten - Hundetraining Katharina Voss (im Folgenden “die mobile Hundetrainerin”) auf Grundlage eines zwischen der mobilen Hundetrainerin und dem Kunden geschlossenen Vertrages über die Durchführung von Hundetraining erbracht werden, soweit nicht etwas anderes im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Leistungen
a. Die mobile Hundetrainerin bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich mobiles Hundetraining und mobile Beratung zum Verhalten von und gegenüber Hunden an (im Folgenden auch „mobile Hundetrainingseinheiten“).
b. Die genauen Leistungen und Inhalte sowie die Vergütung der mobilen Hundetrainingseinheiten werden zwischen der mobilen Hundetrainerin und dem Kunden individualvertraglich vereinbart.
c. Die mobile Hundetrainerin wird ihr Wissen und ihre Fähigkeiten im Rahmen der mobilen Hundetrainingseinheiten bestmöglich einsetzen, um dem Kunden zu helfen, seinen Hund zu erziehen und zu trainieren. Die mobile Hundetrainerin wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes je nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Ein Erfolg wird seitens der mobilen Hundetrainerin nicht geschuldet, weil ein solcher maßgeblich vom Kunden selbst und weiteren externen Faktoren (Vorerfahrungen, Umgebung, Gesundheit usw.) abhängt, auf welche die mobile Hundetrainerin keinen Einfluss hat.
d. Die mobile Hundetrainingseinheiten finden in der Regel beim Kunden statt bzw. schlägt die mobile Hundetrainerin bei Bedarf ein anderes geeignetes Trainingsgelände (im Folgenden auch „Trainingsort“) vor.

3. Vertragsabschluss und Vertragsbeendigung
a. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung der genauen Leistungen und Inhalte sowie der Vergütung der mobilen Hundetrainingseinheiten zwischen der mobilen Hundetrainerin und dem Kunden zustande.
b. Ein Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
c. Ein Vertrag kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise für Leistungen der mobilen Hundetrainerin (im Folgenden auch „Vergütung“) sind auf deren Homepage veröffentlicht. Die Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die konkrete Vergütung auf Grundlage von veröffentlichten oder im Einzelfall davon abweichenden Preisen wird individualvertraglich festgelegt.
b. Die mobile Hundetrainerin kann für Fahrten mit ihrem PKW zum Kunden bzw. zu einem anderen Trainingsort außerhalb der Ortsbereiche von Garmisch-Partenkirchen, Grainau und Farchant Anfahrtskosten in Höhe von 0,50 Euro/km berechnen.
c. Die mobile Hundetrainerin ist berechtigt, wöchentlich, monatlich oder quartalsweise Rechnungen zu stellen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu erfolgen, andernfalls tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Terminvereinbarungen und Absagen
a. Termine für die mobile Hundetrainingseinheiten werden im Voraus und individuell mit dem Kunden vereinbart (persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp) und sind mit der Vereinbarung stets verbindlich.
b. Die mobile Hundetrainerin behält sich kurzfristige Änderungen von Terminen hinsichtlich Trainingsort, Trainingsablauf, sowie unwesentlichen zeitlichen Verschiebungen vor. Solche Änderungen werden dem Kunden frühestmöglich bekannt gegeben.
c. Die mobile Hundetrainerin kann einen Termin aus einem wichtigen Grund, z.B. Nichterreichung der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl für ein Gruppentraining oder einen Social Walk, absagen. In diesen Fällen wird sie den Kunden so früh wie möglich darüber informieren und mit ihm einen neuen Termin vereinbaren.
d. Die mobilen Hundetrainingseinheiten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Wird die Durchführung der mobilen Hundetrainingseinheiten aufgrund der Wetterbedingungen unmöglich, wesentlich erschwert oder für die Beteiligten gefährlich, werden die betreffenden Termine von der mobilen Hundetrainerin erforderlichenfalls verschoben, ohne dass eine zusätzliche Vergütung anfällt. 
e. Bei Verhinderung des Kunden ist  dieser verpflichtet, Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. In diesem Fall wird die Absage als kostenlose Stornierung behandelt, eine Vergütung fällt nicht an. Bei verspäteter Absage oder bei Nichterscheinen des Kunden wird die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang fällig, es sei denn, dem Kunden war eine rechtzeitige Absage nachweislich unmöglich (z.B. plötzliche Verletzung des Hundes).
f. Verspätet sich der Kunde zu einem vereinbarten Termin, geht die Verspätung zu Lasten des Kunden und berechtigt diesen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Trainingszeit. Die vereinbarte Vergütung wird in vollem Umfang fällig.

6. Haftung
a. Die mobile Hundetrainerin haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der mobilen Hundetrainerin ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt. Die Haftung der mobilen Hundetrainerin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b. Für Schäden, die der Kunde oder der Hund des Kunden der mobilen Hundetrainerin oder Dritten oder dem Kunden selbst zufügt, haftet der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschein ist der mobilen Hundetrainerin auf Anfrage vorzulegen.

7. Gesundheit und Sicherheit des Hundes 
a. Der Kunde versichert, dass sein Hund bei Teilnahme an den mobilen Hundetrainingseinheiten gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
b. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund vor der Teilnahme an mobilen Hundetrainingseinheiten gegen alle relevanten Krankheiten impfen zu lassen. Der Impfpass ist der mobilen Hundetrainerin auf Anfrage vorzulegen.
c. Der Hund muss während der mobilen Hundetrainingseinheiten ein Geschirr oder ein breites Halsband tragen. Ketten-, Würge-, Stachel- oder Sprühhalsbänder sowie sonstige tierschutzwidrige Hilfsmittel sind während der mobilen Hundetrainingseinheiten generell verboten.
d. Ein Training an der Schleppleine ist nur mit Geschirr möglich, das Führen eines Hundes an Halsband mit Schleppleine ist während der mobilen Hundetrainingseinheiten generell verboten.

8. Ausschluss von der Teilnahme
a. Hündinnen in der Läufigkeit dürfen während dieser Zeit nicht am Gruppentraining / Social Walk teilnehmen. Ausgenommen hiervon ist Einzeltraining.
b. Die mobile Hundetrainerin kann den Kunden von der Teilnahme an mobilen Hundetrainingseinheiten ausschließen, wenn der Hund eine Gefahr für sich selbst, andere Hunde und/oder Menschen darstellt und/oder wenn der Kunde die Veranstaltung stört und/oder sich den Anweisungen der mobilen Hundetrainerin im Zusammenhang mit den mobilen Hundetrainingseinheiten widersetzt.
c. Ein Ausschluss befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

9. Datenschutz
Die mobile Hundetrainerin verpflichtet sich, die persönlichen Daten ihrer Kunden vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden. Im Übrigen gilt die auf der Homepage der mobilen Hundetrainerin veröffentlichte Datenschutzerklärung.

10. Urheberrecht
Die mobile Hundetrainerin behält sich das Urheberrecht an allen von ihr erstellten Trainingsmaterialien vor. Diese Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung der mobilen Hundetrainerin vervielfältigt oder verbreitet werden.

11. Sonstiges
a. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam.
b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem, was die mobile Hundetrainerin und der Kunde wirtschaftlich angestrebthaben, am nächsten kommt.
c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der mobilen Hundetrainerin.